Steuerbezugsverfahren
Wir begleiten Sie durch das ganze Steuerbezugsverfahren. Im Steuerbezugsverfahren brauchen Sie insbesondere unsere Hilfe, wenn es Ihnen nicht möglich ist, die gesamten Steuerforderungen auf einmal zu bezahlen. Wir verhandeln in einem solchen Falle für Sie mit der Steuerbehörde eine Stundung der ausstehenden Steuerforderungen aus.
Dass Ihnen die Steuerbehörde die Steuerforderungen auch wirklich stundet, muss die Voraussetzung erfüllt werden, dass Sie sich bereit erklären mit der Steuerbehörde eine monatliche Ratenzahlung der Ausstände zu vereinbaren.
Zur Berechnung der monatlich minimal zu zahlenden Rate kann folgende Faustregel angewendet werden: Die laufenden Steuern sollen spätestens binnen eines Jahres bezahlt sein, um zu verhindern, dass Ihre Verschuldung in einem Jahr, wenn das nächste Steuerjahr dann zur Zahlung fällig wird, nicht höher ist, als am heutigen Tage. Danebst sollen die Steuerausstände in einer angemessenen Frist zurückbezahlt werden. Unter einer angemessenen Frist versteht man in der Schweiz in der Regel eine Dauer von 36 Monaten. Natürlich sind je nach Steueramt leicht abweichende Berechnungsarten möglich.
Berechnungsbeispiel bei einer Jahressteuerrechnung von CHF 3‘600.00 und aufgelaufenen Steuerschulden von CHF 7‘200.00:
- Monatliche Zahlung der laufenden Steuern: 1/12 von CHF 3‘600.00, also CHF 300.00 pro Monat
- Monatliche Rückzahlung der Steuerrückstände: 1/36 von CHF 7‘200.00, also CHF 200.00 pro Monat
- Total zahlen Sie in diesem Beispiel also CHF 500.00 pro Monat an die Steuerbehörde
Bitte beachten Sie den ganz wichtigen Grundsatz, dass die Steuerbehörden auf ein Stundungsgesuch auf jeden Fall nur eingehen, wenn noch keine Betreibung über die Ausstände eingeleitet wurde. Ansonsten bestehen die Steuerbehörden in der ganzen Schweiz auf dem rechtlichen Inkassoverfahren.