Steuererlassverfahren

 

Wir unterstützen Sie im Steuererlassverfahren. Steuererlass oder wenigstens einen Teilerlass von Steuern erhalten Sie, wenn Sie nachweisen können, dass Sie unverschuldet in eine Notlage gelangt sind und die rechtskräftig veranlagten Steuerforderungen nicht, oder nicht vollumfänglich, zahlen können.

 

Der erfolgreiche Abschluss eines Steuererlassverfahren setzt voraus, dass Ihre finanzielle Situation sehr detailliert und umfassend dargestellt wird. Wir begleiten Sie während des ganzen Verfahrens, so dass Sie schon von Anfang an gute Aussichten auf eine Genehmigung Ihres Erlassgesuchs haben.

 

Sie können davon ausgehen, dass in den meisten Fällen nur Gesuche von IV-, oder AHV-Rentenbezügern bewilligt werden und von Personen, die Sozialhilfe erhalten. Wenn Sie ein regelmässig Lohneinkommen haben, können Sie davon ausgehen, Ihre Steuern vollumfänglich bezahlen zu müssen.